AGB

Auf dem Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter (Borwaerk e.V., nachfolgend nur Veranstalter genannt) bzw. durch vom Veranstalter beauftragte Dritte ausgeübt.

Das Festival L*abore ist eine Musikveranstaltung mit erhöhtem Schallpegel. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Besucher sind im Hinblick auf die Vermeidung von Hör- und Gesundheitsschäden zur eigenverantwortlichen Vorsorge angehalten. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund fehlender Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte, welche bei TixforGigs und den auf borwaerk.org veröffentlichten VVK-Stellen erworben werden können. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn:
– gegen den Dritten besteht ein ausgesprochenes Hausverbot, oder
– das Besuchsrecht wird zu einem erheblich höheren Preis als den Nennpreis des Tickets weiter veräußert, bzw. es handelt sich um einen gewerblichen Weiterverkauf.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus triftigen Gründen den Einlass zu verwehren. Der Festivalbesucher hat in diesem Fall nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein über den Ticket-Wert hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem Besucherbändchen gestattet, welches der Gast gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte an den ausgewiesenen Einlässen bzw. am Infozelt erhält. Bei Verlust oder Beschädigung des Besucherbändchens gelten die an den Einlässen bzw. Am Infozelt kommunizierten Regeln. Der Besucher muss in jedem Fall die Entrichtung des Eintrittspreises glaubhaft machen können.

Das Festival kann bis zum Beginn (29.07.2022 / 12.00 Uhr) ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. In diesem Fall besteht für den Inhaber einer gültigen Eintrittskarte ein Anspruch auf Rückerstattung des entsprechenden Nennwertes. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Für Kinder bis 14 Jahren ist kein Eintrittsgeld zu entrichten, vorausgesetzt die nachstehenden Bedingungen werden eingehalten. Kinder und Jugendliche im Alter bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

Jugendliche ab 16 Jahren haben mit gültigem Festival-Ticket bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Veranstaltung.
Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

Haustiere (Hunde, Katzen und Schweine) dürfen auf das Festivalgelände mitgebracht werden. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung einer ständigen Leinenpflicht.

Glasbehältnisse jeder Art, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden. Bei den Einlässen wird darauf gesondert hingewiesen und es finden Sicherheitskontrollen statt, die diese Gebote absichern sollen. Glasbehältnisse sind auf den Zeltplätzen erlaubt, für gefährliche Gegenstände gilt ein Mitführverbot auch dort. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die voranstehenden Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung sowie Schadensersatzzahlung ausgeschlossen.

Fotografieren für den Privatgebrauch ist grundsätzlich gestattet. Audio-Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder der/des betreffenden Künstler:in sind verboten. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden.

Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses / seiner Stimme für Fotografien, Live-Streams, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und Ton seitens des Veranstalters oder dessen Beauftragten erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein.

Sollte eine der obenstehenden Klauseln unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die geltende gesetzliche Regelung.